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REVOSax Landesrecht Sachsen - Abgeordnetengesetz

die Unzulässigkeit eines Rechtsverhältnisses, aufgrund dessen das Mitglied des Landtages Bezüge, ohne die nach dem Rechtsverhältnis geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhält, weil von ihm im Hinblick auf sein Mandat erwartet wird, dass es im Landtag die Interessen des Zahlenden vertreten wird; 5.

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